Fahrtauglichkeitsuntersuchungen für Führerscheine:
LKW, Bus, Personenbeförderung (z.B. Taxi, Mietwagen), Bahn, Sportboot
Wir bieten kostengünstige und terminlich kurzfristige Untersuchungen für die Fahrtauglichkeitsuntersuchungen nach der gültigen Fahrerlaubnisverordnung FeV für alle Führerscheinarten an, die Sie zum Neuerwerb, für eventuelle Erweiterungen oder für die Verlängerung des bestehenden Führerscheines benötigen.
Unter der Voraussetzung das Sie die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen zum Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis erfüllen, erhalten Sie sofort nach der Untersuchung die zur Vorlage bei der Führerscheinstelle notwendigen ärztliche Bescheinigungen.
- LKW Führerschein (Klasse C) Ersterwerb und Nachuntersuchung alle 5 Jahre
- Busfahrer (Klasse D) und Personenbeförderung
Hinweis: Die körperliche Untersuchung zum Erlangen bzw. zur Verlängerung der Führerscheine ist 1 Jahr gültig. Die augenärztliche Untersuchung sogar 2 Jahre.
Folgende Unterlagen bitten wir zur Untersuchung mitzubringen:
- ggf. Kostenübernahmeerklärung
- gültigen Personalausweis
- ausgefüllter Anamnesebogen
- bei Vorerkrankungen, Vorbefunde des zuständigen Facharzt
- Medikamentenliste
- notwendige Sehhilfen
- Karten- oder Barzahlung sind möglich
Hinweis: Die Fahrerlaubnisverordnung ist seit 08/1998 zur Regelung der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Eignung seitens des Verkehrsteilnehmers für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) ein Bestandteil des Verkehrsrecht in der StVZO. Die FeV enthält z.B. Bestimmungen für die medizinischen bzw. psychologische Untersuchung / Eignung (MPU).
Weitere Erläuterungen zur FeV Anlage 5.1 § 42 bzw. § 48 / Anlage 6 § 24 bzw. § 48