Arbeitsmedizin, Allgemeinmedizin, Verkehrsmedizin

 


Fahrtauglichkeitsuntersuchungen für Führerscheine:

LKW, Bus, Personenbeförderung (z.B. Taxi, Mietwagen), Bahn, Sportboot


Wir bieten kostengünstige und terminlich kurzfristige Untersuchungen für die Fahrtauglichkeitsuntersuchungen nach der gültigen Fahrerlaubnisverordnung FeV für alle Führerscheinarten an, die Sie zum Neuerwerb, für eventuelle Erweiterungen oder für die Verlängerung des bestehenden Führerscheines benötigen.

Unter der Voraussetzung das Sie die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen zum Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis erfüllen, erhalten Sie sofort nach der Untersuchung die zur Vorlage bei der Führerscheinstelle notwendigen ärztliche Bescheinigungen.





Leistung und Gebühren


LKW Fahrer, Bus Fahrer, Personenbeförderung wie z.B. Taxi / Mietwagen, Fahrlehrer

(notwendige Untersuchungen bei Ersterwerber, außer Bus Fahrer. sowie alle 5 Jahre Verlängerung inkl. Bus Fahrer)


- körperliche und augenärztliche Untersuchung

Fahrtauglichkeit nach FeV für Fahrerlaubnisgruppe 2 (Klassen C und Personenbeförderung)

Leistung und Gebühren
120,00 €

z.B. körperliche Untersuchung mit Anamnese, Sehen in der Ferne, Farb- / Kontrast- / Dämmerungs- / Stereosehen, Gesichtsfeld


- nur körperliche Untersuchung

Fahrtauglichkeit nach FeV für Fahrerlaubnisgruppe 2 (Klassen C und Personenbeförderung)

Leistung und Gebühren
55,00 €

z.B. Körperliche Untersuchung mit Anamnese


- nur augenärztliche Untersuchung

Fahrtauglichkeit nach FeV für Fahrerlaubnisgruppe 2 (Klassen C und Personenbeförderung)

Leistung und Gebühren
75,00 €

z.B. Sehen in der Ferne, Farb- / Kontrast- / Dämmerungs- / Stereosehen, Gesichtsfeld


Bus Fahrer, Personenbeförderung wie z.B. Taxi / Mietwagen

(notwendige Untersuchungen für Bus Fahrer bei Ersterwerber und zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr, Personenbeförderung wie z.B. Taxi / Mietwagen zusätzlich ab dem 60. Lebensjahr)


- körperliche und Augenärztliche Untersuchung mit MPU

Fahrtauglichkeit nach FeV für Fahrerlaubnisgruppe 2 (Klassen D und Personenbeförderung)

Leistung und Gebühren
220,00 €

z.B. körperliche Untersuchung mit Anamnese, Sehen in der Ferne, Farb- / Kontrast- / Dämmerungs- / Stereosehen, Gesichtsfeld, MPU (medizinische-psychologische Untersuchung)


- nur MPU (medizinische-psychologische Untersuchung)

Fahrtauglichkeit nach FeV für Fahrerlaubnisgruppe 2 (Klassen D und Personenbeförderung)

Leistung und Gebühren
120,00 €

Medizinische-Psychologische Untersuchung


Sportbootführerschein, Triebfahrzeugführerschein (TfV)

(TfV Erst- und Nachuntersuchung)


- Sportbootführerschein

Leistung und Gebühren
47,60 €

Seh- und Hörtest, körperliche Untersuchung


- Triebfahrzeugführerschein (TfV)

Tauglichkeitsuntersuchung für Triebfahrzeugführer "Erstuntersuchung"

Leistung und Gebühren
166,60 €

Ärztliche Untersuchung, Untersuchung der Sehvermögens mit Perimeter, Untersuchung des Hörvermögens, EKG, Drogenscreening, Labor, Beratung, ärztliche Bescheinigung


Tauglichkeitsuntersuchung für Triebfahrzeugführer "Nachuntersuchung" (alle 3 Jahre bis zum 55 Lebensjahr, danach Jährlich)

Leistung und Gebühren
154,70 €

Ärztliche Untersuchung, Untersuchung der Sehvermögens mit Perimeter, Untersuchung des Hörvermögens, EKG, Labor, Beratung, ärztliche Bescheinigung

Letzte Änderung: 13. 08. 2023

Hinweis: Die körperliche Untersuchung zum Erlangen bzw. zur Verlängerung der Führerscheine ist 1 Jahr gültig. Die augenärztliche Untersuchung sogar 2 Jahre.

 


Folgende Unterlagen bitten wir zur Untersuchung mitzubringen:

  • ggf. Kostenübernahmeerklärung
  • gültigen Personalausweis
  • ausgefüllter Anamnesebogen
  • bei Vorerkrankungen, Vorbefunde des zuständigen Facharzt
  • Medikamentenliste
  • notwendige Sehhilfen
  • Karten- oder Barzahlung sind möglich



Hinweis: Die Fahrerlaubnisverordnung ist seit 08/1998 zur Regelung der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Eignung seitens des Verkehrsteilnehmers für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) ein Bestandteil des Verkehrsrecht in der StVZO. Die FeV enthält z.B. Bestimmungen für die medizinischen bzw. psychologische Untersuchung / Eignung (MPU).

Weitere Erläuterungen zur FeV Anlage 5.1 § 42 bzw. § 48 / Anlage 6 § 24 bzw. § 48

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